Sie geraten immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Wenn ein sogenannter Kampfhund einen Menschen beiĂźt, ist das immer eine Meldung wert. Dabei sind diese Rassen in den richtigen Händen nicht gefährlicher als andere Hunde, im Gegenteil. Laut einer Statistik fĂĽr das Jahr 2020 in Sachsen-Anhalt wurden die meisten BeiĂźvorfälle von Deutschen Schäferhunden verĂĽbt. Platz zwei belegt der allseits beliebte und als Familienhund angepriesene Labrador Retriever. Auch der als gutmĂĽtig geltende Australien Shepherd und der kleine Jack-Russel-Terrier tauchen unter den ersten zehn dieser Statistik auf. Andere Erhebungen sprechen eine ähnliche Sprache. Als friedfertig geltende oder kleine Hunde wie Schäferhunde, Retriever, Pudel, Spitz und Dackel sind meist vorne mit dabei. Nach welchem MaĂźstab wurden also bestimmte Hunderassen als “gefährlich” eingestuft, obwohl andere genauso bissig sein können? Warum gelten fĂĽr sie besondere Haltungsbedingungen?
Listenhunde sind Hunderassen, die von staatlichen Stellen als besonders gefährlich eingestuft werden. Nach einem Beißvorfall im Jahr 2000 in Hamburg, bei dem ein sechsjähriges Kind zu Tode kam, wurden die Forderungen nach strengen Gesetzen laut. Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz wurde erlassen. Demnach dürfen bundesweit folgende Rassen und Mixe davon nicht mehr nach Deutschland eingeführt werden:
Ausnahmen gibt es nur, wenn ein besonderes Interesse vorliegt, zum Beispiel, wenn es sich um einen Blinden- oder Rettungshund handelt.
DarĂĽber hinaus hat jedes Bundesland noch eigene Einstufungen und Vorschriften.
Die meisten sogenannten Kampfhunde haben einen gemeinsamen Vorfahren. Die Molosser waren bereits in der Antike bekannt und weit verbreitet. Sie hĂĽteten Haus, Hof und die Herden der Menschen, waren aber auch Hunde, die die Zelte von Soldaten bewachten und mit in den Krieg zogen. Sie begleiteten ihre Menschen auf die Jagd und mussten in Arenen gegen Bären und Bullen kämpfen, um das Volk zu unterhalten. Diese Allrounder, die in verschiedenen Bereichen eingesetzt wurden, mussten daher besonders kräftig und muskulös sein, mit scharfen Zähnen, mit denen sie in der Lage waren, solch groĂźe, starke Tiere zu töten. Sie waren im gesamten Römischen Reich und darĂĽber hinaus verbreitet. Auch nach dem Untergang des Römischen Reiches blieb die Tradition der Hundekämpfe in vielen Ländern bestehen. Neue Rassen wurden aus den Molossern gezĂĽchtet, doch ihre Aufgaben blieb die gleichen: Sie sollten ihrem Herrn treu ergeben sein und in der Arena kämpferisch und stark. Dadurch erhielten sie den Namen “Kampfhunde”. Andere Rassen wurden aufgrund dieser Eigenschaften zu HĂĽtehunden, die sich furchtlos mit Bären und Wölfen anlegten, um das Vieh zu schĂĽtzen. Als nach und nach in verschiedenen Ländern Hundekämpfe verboten wurden, blieben die kämpferischen Nachfahren des Molossers treue Hunde ihrer Menschen. Meist sind sie sehr sensibel und spĂĽren genau, wie es den Mitgliedern der Familie geht. Bei guter, kompetenter Erziehung können sie zu echten Kinderkumpeln werden. Sie eignen sich bei entsprechender Ausbildung sogar als Therapiehunde. Doch leider gerieten sie ab den 1990er-Jahren mehr und mehr in Verruf. Halbweltgrößen entdeckten sie als Statussymbol fĂĽr sich und richteten sie so ab, dass sie zu Kampfmaschinen wurden. Hundekämpfe fanden illegal statt. Und leider kam es immer wieder vor, dass viele die Kraft, die Pitbull und Co. haben, unterschätzten und mit ihrer Erziehung ĂĽberfordert waren. Es kam wiederholt zu BeiĂźvorfällen, bei denen sogenannte Kampfhunde beteiligt waren. Trauriger Höhepunkt war der Tod eines sechsjährigen Jungen in Hamburg durch Bisse eines Pitbull-Mischlings, der im Besitz eines unverantwortlichen Halters, der dem Hund ein aggressives Verhalten antrainiert hatte, zu Tode kam. Dieser Vorfall fĂĽhrte zu einer breiten Diskussion, die schlieĂźlich zu verschiedenen behördlichen MaĂźnahmen fĂĽhrte.
Neben dem deutschlandweit geltenden Gesetz hat jedes Bundesland noch eigene Gesetze in Bezug auf Listenhunde. In der Regel gibt es zwei Listen. Eine Liste der als gefährlich eingestuften Rassen, bei denen die Haltung mit besonderen Auflagen verbunden ist und eine Liste mit Rassen, die als potenziell gefährlich gelten und die als Kampfhund eingestuft werden, wenn sie durch aggressives Verhalten auffallen, etwa Menschen oder Tiere angreifen.
Hier findest du eine Aufstellung der einzelnen Bundesländer.
In Baden-WĂĽrttemberg stehen diese Hunde auf der Liste:
In einer anderen Liste werden neun weitere Rassen aufgeführt, für die als möglicherweise gefährlich eingestuft werden.
In Bayern zählen diese Rassen zu den Listenhunden:
14 weitere Rassen werden in einer gesonderten Liste geführt und gelten als potenziell gefährlich.
In Brandenburg ist die Haltung folgender Hunderassen sogar komplett verboten:
Weitere 14 Hunderassen sind in Brandenburg als widerlegbar gefährlich eingestuft. Ihre Halter müssen besondere Auflagen wie beispielsweise ein Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis erbringen.
In Berlin wurden folgende Rassen als Kampfhunde eingestuft:
In Bremen dĂĽrfen die folgenden Hunde nur lediglich in Ausnahmen gehalten werden. Nur Tiere aus Tierheimen, die einen Wesenstest bestehen, dĂĽrfen zur Haltung freigegeben werden:
Hunde aller anderen Rassen, die durch Beißattacken auffällig werden, können ebenfalls als gefährlich eingestuft werden.
In Hamburg gibt es drei verschiedene Listen.
Gelten als grundsätzlich gefährlich.
In einer zweiten Liste werden alle Hunde aufgeführt, die durch aggressives Verhalten wie Beißen oder gefährdendes Anspringen auffallen. In der dritten sind elf Hunderassen gelistet, bei denen vermutet wird, dass sie besonders aggressiv sind.
In Hessen gibt es nur eine Liste:
Fallen Hunde anderer Rassen durch aggressives Verhalten auf, können auch sie in den Status eines Kampfhundes kommen.
Auf der Liste in Mecklenburg-Vorpommern stehen folgende Rassen:
Andere Hunde, die sich aggressiv zeigen, können ebenfalls als Kampfhunde eingestuft werden, egal, welcher Rasse sie angehören.
Als gefährlich gelten in Nordrhein-Westfalen
Neben dieser Liste gibt es eine weitere Liste mit 10 Rassen, bei denen die Haltung mit besonderen Auflagen verbunden ist. Eine Besonderheit in Nordrhein-Westfalen ist die 40/20-Regel. Nach ihr gelten alle Hunde als gefährlich, die eine Schulterhöhe von 40 Zentimeter und darüber und ein Gewicht von 20 Kilo und mehr haben.
In Rheinland-Pfalz zählen
Zu den Listenhunden.
Darüber hinaus können auch Hunde anderer Rassen als gefährlich eingestuft werden, wenn sie aggressives Verhalten an den Tag legen.
Die Liste im Saarland umfasst folgende Rassen:
Hunde anderer Rassen können ebenfalls den Kampfhund-Status erlangen, wenn sie beißen oder sich auf andere Art aggressiv verhalten.
Auch in Sachsen gibt es nur eine Liste:
Alle anderen Hunde können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie Aggressivität zeigen.
In Sachsen-Anhalt stehen vier Rassen auf der Liste der Hunde, die als gefährlich gelten:
Auch hier gibt es nur eine Liste. Hunde anderer Rassen können im Einzelfall aber ebenfalls als gefährlich eingestuft werden.
Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben inzwischen erkannt, dass es nicht die Rasse ist, die einen Hund gefährlich macht. In diesen Bundesländern gibt es keine Rassenliste mehr, die Hunde pauschal vorverurteilt. Einzelne Hunde können aber als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig werden.
Die Vorschriften sind in jedem Bundesland anders und können sich ändern. Daher solltest du dich bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen, was genau du beantragen und erfüllen musst, wenn du gerne einen Hund, der auf einer Liste steht, als Familienmitglied aufnehmen möchtest. Dort erfährst du auch, ob und wo du einen Wesenstest mit deinem Hund ablegen kannst. Ein guter Ansprechpartner ist auch das örtliche Tierheim. Die Mitarbeiter sind immer auf dem neuesten Stand und oft warten in Tierheimen wunderbare Exemplare von sogenannten Kampfhunden. Die Tierheim-Mitarbeiter und Freiwillige arbeiten mit ihnen und meist haben diese Hunde bereits einen Wesenstest mit Bravour bestanden.